Erbkrankheiten kommen grundsätzlich bei allen Hunderassen vor. Jeder seriöse Zuchtverein – so auch der ESCD - setzt sich daher intensiv mit der Minimierung erbbedingter Gesundheitsrisiken auseinander und berücksichtigt dies insbesondere bei der Zuchtauslese und der Anpaarungswahl an vorderster Stelle.
Als Beispiel für eine schwerwiegende Erbkrankheit des Hundes sei die Hüftgelenksdysplasie (HD) genannt. Hierbei handelt es sich um eine Fehlbildung des Hüftgelenks, bei der die Hüftgelenkspfanne und der Oberschenkelkopf in ihrer Form nicht passgenau aufeinander abgestimmt sind.
Eine wichtige Grundlage für diese Erkrankung liegt in der Erbanlage eines Hundes; falsche Ernährung und Haltung können die Entstehung und das Fortschreiten der Krankheit begünstigen – sie gehört daher zu den multifaktoriellen Krankheiten.
Ein weiteres Beispiel ist die erblich bedingte Taubheit, die bei weißen Hunden gehäuft auftritt. Sie ist genau genommen keine Krankheit, sondern eine Behinderung, mit der die Tiere beschwerdefrei leben können. Taubheit in Verbindung mit Pigmenten ist seit dem 19. Jahrhundert bei verschiedenen weißen Hunderassen bekannt, aber der Vererbungsmechanismus ist immer noch nicht vollständig erforscht. Bei dieser Form der Taubheit gehen die Zellen in der Cochlea (Hörschnecke) des Innenohrs zugrunde; sie sind für die Wahrnehmung von Schall und die Weiterleitung der Signale an das Gehirn verantwortlich.
Bis heute ist es noch nicht gelungen, ein taubheitsverursachendes Gen zu finden. Man geht davon aus, dass mehrere Gene an der Ausprägung der Taubheit beteiligt sind. Derzeit werden über 54 Hunderassen mit dieser kongenitalen (vererbten) sensorineuralen Form der Taubheit beschrieben. (Angabe: Tierärztliche Hochschule Hannover, 2012).